von Oliver Deger
BEI DIESEM ARTIKEL HANDELT ES SICH UM EINEN KI-GENERIERTEN FAKE-ARTIKEL, UM DEN DUMMY ZU BEFÜLLEN.
Das EU-Lieferkettengesetz, offiziell als EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit bekannt, stellt einen Meilenstein für die Unternehmensverantwortung in Europa dar. Ziel ist es, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Während die Grundidee breite Zustimmung findet, zeigen sich in der praktischen Umsetzung zahlreiche Herausforderungen, die Unternehmen, Verbände und Berater aktuell umtreiben.
Die Einführung dieser Richtlinie bedeutet für viele Unternehmen einen Paradigmenwechsel. Während CSR- und Nachhaltigkeitsberichte in den letzten Jahren eher freiwilliger Natur waren und oft als Teil des Images verstanden wurden, sind sie nun Teil eines verbindlichen regulatorischen Rahmens. Unternehmen müssen nicht nur auf ihre direkten Geschäftspartner achten, sondern auch auf indirekte Zulieferer und Dienstleister – oft über mehrere Ebenen hinweg. Das stellt selbst erfahrene Einkaufsabteilungen vor neue Aufgaben und verlangt in vielen Fällen nach zusätzlichen Ressourcen, Schulungen und internen Umstrukturierungen.
In der Praxis bedeutet Risikomanagement für Unternehmen mehr als nur eine einmalige Bestandsaufnahme. Vielmehr muss ein fortlaufender Prozess etabliert werden, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. Dazu gehören interne Audits, Schulungen für Mitarbeiter und Zulieferer sowie klare Eskalationsmechanismen für Verstöße. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wie weit die Verantwortung reicht. Muss ein Unternehmen für Verstöße eines Unterlieferanten haften, wenn dieser weit entfernt in der Kette agiert? Hierzu gibt die Richtlinie zwar Leitlinien vor, doch im Detail bleiben viele Fragen offen. Rechtsexperten und Unternehmensjuristen sind deshalb gefordert, tragfähige Interpretationen zu entwickeln.
Viele Unternehmen setzen auf digitale Tools, um ihre Lieferketten transparenter zu machen. Plattformen zur Lieferantenbewertung, Blockchain-Lösungen zur Rückverfolgbarkeit und automatisierte Risikobewertungen gewinnen an Bedeutung. Doch diese Systeme sind teuer, erfordern Fachwissen und müssen in bestehende IT-Infrastrukturen integriert werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stoßen hier schnell an ihre Grenzen. Für sie stellt sich die Frage, wie sie den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen halten können, ohne gegen die Sorgfaltspflichten zu verstoßen.
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Dr. Jonas Richter ist Rechtsanwalt und Fachautor mit Schwerpunkt auf Unternehmens-Compliance und internationales Wirtschaftsrecht. Er berät mittelständische Unternehmen und Konzerne bei der Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten. Neben seiner Tätigkeit als Partner in einer Wirtschaftskanzlei veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in Fachmagazinen zu aktuellen regulatorischen Entwicklungen und hält Vorträge auf Branchentagungen.